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Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Mieterverein
für Osnabrück und Umgebung e.V. Bevor Sie Ihre Beitrittserklärung abgeben,
bitten wir die nachstehenden Ausführungen zu lesen, damit Sie über Zweck und
Ziele der Mieterorganisation, über die Bedingungen der Mitgliedschaft und
unsere Leistungen unterrichtet sind.
Zwecke und Ziele des Mietervereins
Als für Sie örtlich zuständige Mieterorganisation innerhalb des Deutschen
Mieterbundes vertreten wir seit 1920 die Rechte und Interessen des
Einzelmitglieds in allen Rechtsfragen, die sich aus diesem Miet- oder
Pachtverhältnis über Wohn- oder Gewerberaum ergeben. Auch Wohnungseigentümer
werden von uns beraten und vertreten, soweit es sich um Angelegenheiten der
von diesen selbst genutzten Wohnung handelt.
Unsere Aufnahmebedingungen
Jeder kann Mitglied werden, der die Satzung insbesondere den Vereinszweck
anerkennt. Die Mitgliedschaft beginnt durch schriftliche Beitrittserklärung
und Zahlung des 1. Jahresbeitrages nebst Aufnahmegebühr. Sie wird bestätigt
durch Aushändigung des Mitgliedsausweises. Der Jahresbeitrag beträgt z.Zt.
69,00 Euro, die einmalige Aufnahmegebühr 20,00 Euro. Der Gesamtbetrag von
89,00 Euro ist bei der Aufnahme zu entrichten. Damit ist die Mitgliedschaft
für 12 Monate ab Vereinsbeitritt im voraus bezahlt. Die weiteren
Beitragszahlungen werden jeweils kalenderjährlich berechnet und sind
spätestens am 15.01. eines Jahres im voraus fällig. Hierfür benötigen wir
die in der Beitrittserklärung abgedruckte Einzugsermächtigung. Diese
Einzugsermächtigung ist für uns unverzichtbar.
Leistungen des Vereins
Mieterzeitung:
Als Mitglied erhalten Sie alle 2 Monate (Februar, April, Juni, August,
Oktober u. Dezember) kostenlos durch die Post die Mieterzeitung, sofern die
Beiträge bezahlt sind und die bei uns bekannte Adresse noch zutrifft. Sollten
Sie die Mieterzeitung nicht erhalten, bitten wir um Mitteilung. Bitte jeden
Umzug (Wohnungswechsel) ebenfalls rechtzeitig mitteilen.
Beratung und Vertretung:
Das Mitglied wird in allen wohnungsrechtlichen Angelegenheiten kostenlos
beraten. Daneben wird der damit verbundene Schriftwechsel ebenfalls
kostenlos für das Mitglied durchgeführt.Beratungen in der
Hauptgeschäftsstelle in Osnabrück sind nur nach vorheriger
Terminsvereinbarung möglich.
Übernahme von Prozeßkosten durch den
Mieterverein:
Der Mieterverein übernimmt Prozeßkosten für Vereinsmitglieder im Rahmen
einer vom Vorstand im Dezember 1994 beschlossenen Richtlinie, wobei das
Mitglied aus versicherungsrechtlichen Gründen keinen Rechtsanspruch erwirbt
unter folgenden Voraussetzungen:
- Es muß sich um mietrechtliche Streitigkeiten über die vom Mitglied
selbst genutzte Wohnung handeln.
- Der Streitursache für den jeweiligen Prozeß darf nicht vor Ablauf einer
dreimonatigen Wartefrist seit Beginn der Mitgliedschaft entstanden sein.
- Es muß in der Regel eine vorherige Beratung und ein außergerichtlicher
Erledigungsversuch durch den Mieterverein erfolgt sein , so daß
Erfolgsaussichten bestehen und die Prozeßführung nicht mutwillig ist.
Übernommen werden bis zu 12.500,-- Euro je Prozeß für
- die gesetzlichen Vergütungen des eigenen und des gegnerischen Anwaltes
- die Gerichtskosten (einschl. etwaiger Zeugen- und Gutachtergebühren).
Das Mitglied hat lediglich eine geringe Selbstbeteiligung von 10% der Kosten
zu tragen (mind. 52,00 Euro höchstens 520,00 Euro ). Die Selbstbeteiligung
entfällt, wenn bei Streitbeginn eine 4jährige ununterbrochene Mitgliedschaft
bestand.
Was Sie als Mitglied beachten müssen:
Die Prozeßkostenübernahme muß vom Mitglied beim Mieterverein auf einem
besonderen Formular beantragt werden. Das Formular ist in der
Geschäftsstelle erhältlich. Über den Antrag ergeht ein schriftlicher
Bescheid.
Der Mitgliedsbeitrag muß satzungsgemäß gezahlt worden sein.
Lt. § 4 Ziff. 2 der Vereinssatzung ist der Beitrag kalenderjährlich im voraus
bis zum 15. Januar fällig.
Solange die dem Verein erteilte Einzugsermächtigung Gültigkeit hat und keine
Rückbuchungen erfolgen, brauchen Sie sich als Mitglied darum nicht zu
kümmern. In den anderen Fällen können Lücken bei der Prozeßkostenübernahme
entstehen, da bei verspäteter Zahlung eine neue 3-monatige Wartefrist
beginnt.
Kommen Sie mit allen Mietfragen zur Beratung. Je früher Sie kommen, desto
besser können wir Ih nen helfen und dadurch in vielen Fällen Prozesse
entweder in Ihrem Interesse vermeiden oder aber die Erfolgsaussichten
unvermeidbarer Prozesse entscheidend verbessern. Beauftragen Sie daher
niemals einen Rechtsanwalt, ohne vorher den Mieterverein gefragt zu haben.
Das gilt auch dann, wenn Sie vom Vermieter unmittelbar mit einem Prozeß
überzogen werden oder wenn bereits ein Rechtsanwalt in einem laufenden
Mietprozeß für sie tätig ist .
Prozeßkostenübernahme
Der Verein übernimmt Prozeßkosten -ohne Anspruch des Mitglieds darauf- nach
dreimonatiger Wartefrist gemäß einer vom Vorstand beschlossenen
Rechtschutzrichtlinie.
Außenstellen
Für die Rechtsberatung unserer außerhalb Osnabrücks wohnenden Mitglieder
haben wir zur Zeit folgende Außenstellen eingerichtet:
Melle
- Deutsches Rotes Kreuz, Bismarckstr. 17, Melle
- Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Dissen
- Rathaus der Stadt Dissen, Erdgeschoß Raum 0.07, Große Str. 33, Dissen
- Jeden Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Bramsche
- Heinrich-Beerbom-Platz 2, Bramsche
- Jeden Donnerstag von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Es ist keine Voranmeldung für die Beratungen in den Außenstellen nötig!
Bitte den Mitgliedsausweis und alle für eine Beratung notwendigen
Unterlagen, insbesondere den Mietvertrag und die aktuelle Korrespondenz
mitbringen!
Telefonische Rechtsauskünfte sind in den Außenstellen nicht möglich!
Werbeprämie -- Es lohnt sich !!!
Für jedes geworbene Mitglied schreiben wir Ihrem Beitragskonto
15,00 Euro gut.
Soweit Ihr Beitragskonto ausgeglichen ist, erfolgt die Auszahlung durch Überweisung auf Ihr Konto. Notwendig ist lediglich, daß Ihre
Werbung durch das neue Mitglied auf der Beitrittserklärung bestätigt wird.
Die Geschäftsstelle stellt Ihnen auf Wunsch weitere Beitrittserklärungen und
Werbematerial kostenlos zur Verfügung.
Ihr
Mieterverein für Osnabrück und Umgebung e.V.
Ich will Mitglied
werden!
Beitrittsunterlagen per E-Mail anfordern:(
Bitte geben Sie Ihre vollständige Anschrift an, wenn Ihnen die Unterlagen
per Post zugeschickt werden soll)
info@Mieterverein-Osnabrueck.de
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